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1341. Juli 20. Prag (dat.).

fer. sexta ante festum beate Marie Magdalene prox.

Johann, König v. Böhmen u. Graf v. Luxemburg, bek., daß er den Bürgern u. Einwohnern s. Städte Glacz (Glatz), Wunschelburk (Wünschelburg) u. Landek (Landeck), weil sie ihm die von ihnen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren fällige Steuer mit 360 Schock Groschen Prag. Pfennige auf seinen Befehl entrichtet haben, auf 3 Jahre, beginnend mit nächstem Gallustag (Okt. l6) bis zu demselben Fest im Jahre 1344, Freiheit von allem Schoß, allen Auflagen, Beden, Kontributionen, Steuern, Kollekten, Subsidien, Angarien u. Perangarien u. allen u. jeden Beschwerungen zugesichert hat. Zugleich gestattet er ihnen, ihre Viehweiden (pascua) innerhalb dieses Zeitraums von 3 Jahren nach ihrem freien Belieben zu besiedeln (exponere et locare) u. verspricht, falls er vor Ablauf dieser 3 Jahre den Glatzer Distrikt oder die gen. Städte einer anderen Herrschaft übertragen sollte, daß er diese dann veranlassen will, die den gen. Bürgern zugestandene Abgabenfreiheit zu bewahren. Sollte aber diese andere Oberherrschaft das nicht tun, so verspricht er, die Bürger von den Gläubigern derselben bezüglich der gezahlten Summe zu befreien. Diese Zusicherung gelobt auch Karl, Erstgeborener des Königs Johann u. Markgraf v. Mähren, mit seinem Vater getreulich zu halten.

Nach dem Original mit den beiden Siegeln König Johanns u. Markgraf Karls im Kögler'schen Archiv zu Ullersdorf abgedruckt in den Geschichtsquellen der Grafschaft Glatz Bd. I, S. 71 f. u. in der Vierteljahrsschrift für Geschichte der Grafschaft Glatz Bd. II, S. 127 f. Kurzes Regest bei Emler, Regesta Bohemiae Bd. IV, S. 386. Angeführt nach einer Kopie "in libro pergameno curiae Glacensis", fol. 8 bei Jos. Koegler, Chroniken der Grafschaft Glatz, S. 30.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.